

Und Fahrerflucht begeht er auch noch, ist das nicht schön das die Polizei direkt ermittelt. Oh moment, die ermitteln gegen die Demonstranten…
Und woher nimmst du die Kenntnis, dass sie nicht gegen den Fahrer ermitteln? Oder hattest du nur noch auf ein bisschen billiges Bullenbashing?
Naja, mag am Artikel liegen.
Die Ermittlung gegen die Demonstranten wird explizit erwänt.
Zum Fahrer wird die Polizei nur zitiert, dass es sich um einen „Zusammenstoß“ handelt. Von Ermittlungen ließt man nichts.
Das ist für mich als Laie eine juristisch interessante Frage:
Handelt es sich um Fahrerflucht, wenn der Fahrer aus Notwehr handelte?
Handelt es sich um Fahrerflucht, wenn der Fahrer glaubte aus Notwehr zu handeln?
Bin selbst kein Jurist, aber Notwehr lag schonmal nicht vor, da das keine Nötigung gegen den Fahrer war. Der Kleintransporter war in der ersten Reihe und laut der “zweiten-Reihe” Rechtssprechung ist bei solchen Fällen eine Nötigung höchsten ab der zweiten Reihe gegeben, wo ein Auto dann von vorne und hinten mit anderen Autos “zugestellt” ist. Außerdem sieht man im Video, dass der Kleintransporter einfach hätte abbiegen können, die Blockade war nur minimal.
Notwehr kann nicht nur die eigenen sondern auch die Rechtsgüter anderer schützen. Der Kleintransporter in der ersten Reihe kann also seinen Hintermann durch Nothilfe schützen. Wobei das vorraussetzt, dass der eigentlich Angegriffene den Angriff nicht schlicht dulden will.
Außerdem sieht man im Video, dass der Kleintransporter einfach hätte abbiegen können, die Blockade war nur minimal.
“Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen” ist zentrales Prinzip des deutschen Notwehrrechts. Flucht oder Ausweichen sind nie das mildeste Mittel der Notwehr.
War der Fahrer in unmittelbarer Gefahr?
Notwehr in Deutschland erfordert einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff gegen ein Rechtsgut. Das kann zum Beispiel das Leben oder die körperliche Unversehrtheit sein, aber auch Angriffe gegen die Freiheit, das Eigentum oder sogar die Ehre sind im deutschen Recht notwehrfähig. Nötigung ist ein Eingriff in die Freiheit des Genötigten. Es ist juristisch umstritten ob und wann Straßenblockaden aus Protest eine Nötigung darstellen.
Das ist aber für meine Frage nicht relevant. Da eben umstritten ist ob Straßenblockaden aus Protesteine Nötigung darstellen, kann in meinen Augen vom Laien nicht erwartet werden diese juristisch feine Unterscheidung vorzunehmen. Es könnte also sein, dass der Fahrer glaubt aus Notwehr zu handeln, obwohl juristisch keine Notwehrlage vorlag. Dann handelt es sich um einen Erlaubnistatbestandsirrtum. Dann hätte er zwar nicht in Notwehr gehandelt, aber dennoch nach §16 StGB nicht strafbar.
Und, wie gesagt, ich bin kein Jurist, finde die Frage aber interessant.
Muss Notwehr aber nicht auch in einer Verhältnismäßigkeit stehen?
Grundsätzlich muss lediglich das Mildeste aller möglichen und gleichwertig effektiven Mittel gewählt werden, welches geeignet ist den Angriff sicher und endgültig zu beenden.
Eine Prüfung auf Verhältnismäßigkeit findet nur statt, wenn ein “extremes Missverhältnis” besteht. So darf zum Beispiel der Diebstahl einer geringwertigen Sache nicht mit tödlicher Gewalt vereitelt werden. Die Grenze zur Geringwertigkeit wird dabei aber als deutlich niedriger verstanden, als man als Laie vielleicht denken mag.
das mildeste Mittel für seine Freiheit wäre gewesen auszusteigen und wegzugehen. Es gibt auch keine geschützte Freiheit, seine Sachen bewegen zu dürfen, wenn dadurch Menschen gefährdet oder gar getötet würden.
“Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen” ist zentrales Prinzip des deutschen Notwehrrechts. Flucht oder Ausweichen sind nie das mildeste Mittel der Notwehr.
naja die Nötigung durch die Demonstration gilt ja explizit NICHT für die Autos in der ersten Reihe
und selbst wenn man es so sehen sollte das auch die Autos in erster Reihe genötigt werden - ist es dann akzeptabel gegen so eine komplett friedliche Nötigung die Demonstraten durch Bedrohung mit eine potentiell tögliche Waffe dazu zu nötigen aus dem Weg zu gehen?
Notwehr muss immer dem Verbrechen angemessen sein - man kann ja Taschendiebe auch nicht einfach über den Haufen schießen wenn man selbst nicht bedroht wird…
Notwehr muss immer dem Verbrechen angemessen sein - man kann ja Taschendiebe auch nicht einfach über den Haufen schießen wenn man selbst nicht bedroht wird…
Genau das sieht die vorherrschende Rechtsauffassung anders.
Und wird dieser Person dauerhaft die Waffenlizenz entzogen?
Ich schätze eher nicht.
Braucht er zum Arbeiten, sagt sein Anwalt, falls es überhaupt vor Gericht kommt.
Wahrscheinlich wird nur der Demonstrant eine Anzeige erhalten
Wenn ein Polizist oder Staatsanwalt dieses Video sieht, muss Anzeige erstattet werden. Strafanzeigen auf Grund von Videos gibt es viele, was mir relativ frisch bekannt ist, ist eine Prügelei in Aachen die sich verbreitet hat.
Dass jetzt die Aachener Polizei ermittelt, sei eine Selbstverständlichkeit, wie Polizeisprecherin Kathrin Goebels auf Anfrage unserer Zeitung erklärt. „Wenn wir Kenntnis von einer solchen Straftat erhalten, müssen wir tätig werden“, sagt sie und berichtet, dass die entsprechende Strafanzeige gefertigt ist und dass das zuständige Kriminalkommissariat die Arbeit aufgenommen hat. „Wir kennen die Zusammenhänge noch nicht, wissen nicht, welche Vorgeschichte es zu dieser Schlägerei gibt“, sagt die Sprecherin. Bei der Ermittlung zumindest eines Schlägers dürfte der Weg kurz sein, das Aachener Nummernschild seines Autos ist während der gesamten Aufnahme im Bild.
Man verpflichtet sich bei seiner Einberufung dazu, jede Straftat in seinem Geltungsbereich von der man mitbekommt zur Anzeige zu bringen, ansonsten riskiert man den Verlust des Beamtenstatus.
Aachen Alter!
Wäre es nicht versuchter Mord, da Vorsatz und niedere Beweggründe gegeben sind?
Man könnte den Täter mal fragen, ob er die angefahrene Person tatsächlich umbringen wollte. Aber selbst bei Geständnis wahrscheinlich eher Totschlag, denn ein guter Anwalt würde die niederen Beweggründe wahrscheinlich abwenden können
Das Gericht wird in solchen Fällen regelmäßig Eventualvorsatz annehmen. Wer mit einem 3,5 t Tonnen schweren Gefàhrt einen Menschen umfährt, der nimmt dessen Tod billigend in Kauf. Die Konstruktion des Eventualvorsatzes kommt häufig zum Einsatz, denn sonst würden nur geständige Täter verurteilt werden können.
Aus der Absicht des versuchten Mordes kommt man hier evtl. nur raus, weil der Täter Schrittgeschw. gefahren ist und noch abgebremst hat. Ansonsten liegt der Mordversuch hier Unstrittig vor, mein Jurastudium liegt schon einige Dekaden zurück, aber mit dem auto auf jemanden losjagen ist eigentlich der Beispielsfall des versuchten Mordes.
Es ist auch unproblematisch, hier niedrige Beweggründe abzunehmen. Wer jemanden tötet, weil er sonst zur spät zur Arbeit kommt oder ähnliches, da ist man bei der Abwägung der Rechtsgüter unproblematisch bei den niedrigen Beweggründen.
Was ist denn nicht daran nieder, dass man sich so in seiner Eitelkeit gekränkt fühlt, mal nicht brumm brumm da durchfahren zu können, dass man deswegen einen Menschen umbringt?
Normalpsychologische Gefühle wie Zorn, Wut, Enttäuschung oder Verärgerung können niedere Beweggründe sein müssen es aber nicht zwingend. Es kommt dabei darauf an was die Gefühle auslöst.
Vielleicht reicht dann dazu zu schweigen und es zieht “in Zweifel für den Angeklagten” weil Totschlag aus Wut nicht zwingend ein niederer Beweggrund ist.
Also doch niedere Beweggründe.
In der Realität wird hier nichtmal Anklage wegen versuchtem Totschlag erhoben werden, da hier der Vorsatz zum Töten nicht bewiesen oder angenommen werden kann.
Mir fällt spontan nur wenig ein, was weniger Beweggrund sein könnte, als 20 Minuten später am Ziel anzukommen.
Politisches Statement könnte es sein, das ist nicht automatisch ein niederer Beweggrund.
Es stimmt: Man muss es nicht unbedingt als niederen Beweggrund auffassen, einem Dritten Schaden zum Zweck des politischen Ausdrucks zuzufügen. Ich würde aber auch nicht ausschließen, dass es einer ist. Für mich klingt es jedenfalls eindeutig nach Terrorismus und mindestens nach einem strafverschärfenden Tatbestand. Wenn es also nicht ausreicht, um vom Totschlag zum Mord zu kommen, dann aber sicher zu einem schweren Fall von Totschlag.
…oder versuchter Selbstmord? Der Aktivist hätte auch einfach einen halben Schritt zur Seite machen können. Genug Zeit hätte er gehabt, sich aber offensichtlich dagegen entschieden.
Für die, die wie gewöhnlich nicht den Artikel anklicken wollen, hier der im Text verlinkte Vorgang in bewegten Bildern
Und hinter ihm nutzt gleich einer die Lücke, ob da jetzt gerade ein Mensch verletzt wurde oder nicht. Nicht vergleichbar mit der Aktion vom Transporterfahrer, beide sollten allerdings mal ganz klar ihren moralischen Kompass neu ausrichten.
Mit dem Firmenauto! Da wird sich der Chef aber freuen über diese kostenlose Werbung.
Habe das Video bei Instagram gesehen. Die Kommentare da waren fürchterlich von wegen “endlich wehrt sich einer mal” oder “richtig so”
“NoTwEhR” die greifen ja meine Freiheit an /s
Wurde die Carla Rochel Folge vom Hotel Matze Podcast deswegen heute bei spotify runtergenommen? Darin sagte Sie das bei den Protesten immer die größte Angst ist das mal jemand einfach losfährt
Für alle Hallenser:
HAL DE 366