Wird gegen einen Richter durch Urteil eines deutschen Gerichts im Geltungsbereich dieses Gesetzes erkannt auf
Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer vorsätzlichen Tat,
Freiheitsstrafe wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist,
Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter oder
Verwirkung eines Grundrechts gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes,
so endet das Richterverhältnis mit der Rechtskraft dieses Urteils, ohne daß es einer weiteren gerichtlichen Entscheidung bedarf.
Ist er damit seinen Job nun auch los oder wie verhält sich das mit der Bewährung?
https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__24.html
Wird gegen einen Richter durch Urteil eines deutschen Gerichts im Geltungsbereich dieses Gesetzes erkannt auf
so endet das Richterverhältnis mit der Rechtskraft dieses Urteils, ohne daß es einer weiteren gerichtlichen Entscheidung bedarf.
Ist er damit seinen Job nun auch los oder wie verhält sich das mit der Bewährung?
Damit sollte er seinen Job los sein, ja