Minutenlang wartete eine Radfahrerin an einer Ampel – dann verlor sie die Geduld und überquerte die Kreuzung trotz Rotlicht. Sie verhielt sich womöglich korrekt, wie ein Gericht verkündete.

Konkret geht es um die Frage, ob ein Fahrrad auch bei Rot an einer Ampel mit Kontaktschleife halten muss, wenn die Kontaktschleife garnicht auf ein Fahrrad reagieren kann.

  • Nach Ansicht des Amtsgerichts hätte die Frau allerdings die Möglichkeit gehabt, abzusteigen und die Kreuzung mithilfe einer auf der rechten Seite befindlichen und mit einem Anfrageknopf ausgestatteten Fußgängerbedarfsampel zu überqueren.

    Toll, dass unsere Behörden Fahrräder immer noch als Notbehelf für Kinder und Arme ansehen, statt als gleichberechtigtes Verkehrsmittel.

    • Die Radfahrerin hätte nach Ansicht des Amtsgerichts auch einfach mit dem Auto fahren können, statt mit einem albernen Kinderspielzeug.

      Und überhaupt: In [ganz wo anders] haben wir extra einen Radweg für die gebaut! Wo müssen Radfahrende überhaupt hin um die Uhrzeit?!

      /s

    • Ach komm, lass den Scheiß. Wenn du zitierst, dann ordentlich:

      Das OLG sieht auch das anders: Die Betroffene habe nicht als Fußgängerin, sondern als Radfahrerin am Verkehr teilgenommen. Radfahrende seien nicht etwa als »qualifizierte Fußgänger« anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen »nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen«.