Die Gesetzgebung kann sich noch verzögern. Das Gesetz ist zwar wahrscheinlich nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat, dort kann jedoch der Vermittlungausschuss angerufen werden und Einspruch erhoben werden, das ganze würde das Inkrafttreten hinauszögern.
was passiert denn wenn man schon vorher feiert? Bei der dauer der potentiellen verfahren beim erwischt werden is doch eigentlich jetzt schon legal.
Die Gesetzgebung kann sich noch verzögern. Das Gesetz ist zwar wahrscheinlich nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat, dort kann jedoch der Vermittlungausschuss angerufen werden und Einspruch erhoben werden, das ganze würde das Inkrafttreten hinauszögern.