Doch Volkswagen hält das Vorgehen des Händlers für illegal. Der Konzern sieht sich in seinen Markenrechten verletzt. Allein Volkswagen sei berechtigt zu entscheiden, ob und wann ein Modell wie der ID.6 auch in Europa eingeführt werde. Dieser Argumentation folgte das Landgericht Hamburg. Es untersagte dem Autohändler per Einstweiliger Verfügung und später auch per Urteil, “zum geschäftlichen Verkehr in der Europäischen Union das Zeichen VW im Kreis und ID.6 für Kraftfahrzeuge zu benutzen”.

  • Aha, hast du dafür irgendwelche Belege? Es gibt ja auch UN reports dazu, die das bestätigen. Und aus der Geschichte wissen wir ja, dass das überhaupt nicht abwägig wäre, dass China sowas machen sollte. Und klar wird das von den USA für ihre anti-China Propaganda zweckentfremdet. Aber das macht es nicht weniger wahr.