Der Landkreis Grafschaft Bentheim darf in seinem Onlineportal keine kostenlose Jobbörse mehr anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden und folgte damit einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg. Geklagt hatte die Regionalzeitung Grafschafter Nachrichten. Auch dort können Stellenangebote geschaltet werden, jedoch nicht kostenlos. Laut BGH tritt der Landkreis mit der Jobbörse in Konkurrenz zu einem privaten Unternehmen. Dem würden so notwendige Einnahmen verloren gehen, heißt es in der Urteilsbegründung.
Alter immer diese Urteile, genau dasselbe wie mit der Löschpflicht in den Mediatheken.
Was kommt ales nächstes? Amazon verklagt öffentliche Büchereien?
Eindeutig - mit solchen Regelungen kann man sich als Staat dann auch zum sterben hinlegen und am Ende nur noch die Lizenz zur Ausgabe von Personalausweisen an die Privatwirtschaft verkaufen.
Oder der Wetter App des deutschen Wetterdienstes.
Jupp. Hab Wetter Online deswegen runtergeschmissen und die DWD App gekauft.
Wetter Online hatte geklagt.
Würde mich nicht wundern, wenn das passieren würde. Wobei inzwischen wohl eher Einzelhändler.
Bring die nicht auf Ideen…
Deutschland will echt die Vereinigten Staaten werden und das begrüßen die meisten Deutschen auch noch. Einfach wunderbar.
Für alle, die den Kackladen jetzt auch meiden wollen, es handelt sich um das Nachrichtenportal:
Grafschafter Nachrichten:
https://www.gn-online.de/
Die betreiben auch ein Stellenportal:
https://jobs.gn-online.de/Quelle:
BGH Urteil vom 26.09.2024 - Aktenzeichen I ZR 142/23Die kläglichen Zensurversuche im veröffentlichten Urteil ließen sich schnell durch ein wenig ecosian (im Internet mit Ecosia suchen) zu Nachrichtenportalen und Stellenanzeigen in der Grafschaft Bentheim und URL-Abgleich mit dem Urteil finden.
(Gut, auf einigen Nachrichtenseiten stand es auch wie ich im Nachhinein festgestellt habe.)Da das eh ein Kaffportal ist, hätte ich es vermutlich eh nie genutzt. Aber die Arschlöcher machen es nun dadurch allen schwerer, weil das BGH Urteil dann natürlich für alle Jobportale von Kommunen in ganz Deutschland gilt.
Warum auch den Menschen das Leben einfacher machen, wenn man stattdessen fett absahnen kann?
Das gleiche wie mit der WarnWetter-App vom Deutschen Wetterdienst. Da hatte
wetter.c0mWetterOnline gegen die kostenlose, werbefreie Konkurrenz geklagt. Ich habe den DWD über die App angeschrieben, gesagt dass ich von der freiwilligen Feuerwehr bin und schnell ein Passwort zum kostenlosen Freischalten aller Funktionen bekommen. Dieses habe ich auch im Freundes- und Familienkreis weitergegeben ohne Probleme. Nur so als Tipp. :) Ich mag die App sehr gerne und zahle sie ja eh schon über meine Steuern.Oder wie bei den öffentlich rechtlichen und der Verweildauer der Mediathek Inhalte.
… Oder wie bald die öffentlich rechtlichen mit ihren Webinhalten.
wetter.c0m
Soweit ich weiß war das wetteronline und nicht wetter.c0m
Darf der Landkreis die Daten kostenlos bereitstellen und direkt oder indirekt mit einer kostenlosen Plattform kooperieren?








