»Die Entsperrung eines Mobiltelefons durch zwangsweises Auflegen eines Fingers eines Beschuldigten auf den Fingerabdrucksensor des Telefons kann auf die deutsche Strafprozessordnung gestützt werden. Das sagt das Oberlandesgericht Bremen (OLG) in einem Beschluss vom 08.01.2025 (Az. 1 ORs 26/24).«
Ich kommentiere das nun nicht, sondern verweise auf das GrapheneOS 2-Factor-Fingerprint-Unlock-Feature. 👇
https://discuss.grapheneos.org/d/18585-2-factor-fingerprint-unlock-feature-is-now-fully-implemented
#grapheneos #unclock #law #strafverfolgung


@kuketzblog@social.tchncs.de Ich würde ja gerne mal wissen, wie es sich da mit dem Zwangsöffnen der Augen für FaceID verhält. Bei den iPhones der letzten Jahre nützt der Finger ja nichts mehr.