Darf ein Likör, der kein Ei enthält, mit dem Hinweis “Likör ohne Ei” beworben werden? Mit dieser ungewöhnlichen Frage hat sich das Landgericht Kiel befasst - und entschieden: Der Name ist zulässig.

  • Liköre (franz. Lehnwort liqueur, von lat. liquor für „Flüssigkeit“) sind aromatische Spirituosen mit relativ hohem Zuckergehalt (mindestens 100 Gramm pro Liter).

    Was für eine Albernheit.