• Micromot ( Micromot@piefed.social ) 
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      7 months ago

      Es klingt für mich im Artikel oft so als würden die Kunden in z.B. München halt machen und dann später weiterfahren, sie fahren ja aber nicht weiter, was ja genau der Punkt ist. Die Argumentation führt irgendwie am Punkt vorbei

    • Naja, im Artikel geht der Satz ja noch spezifisch relevant weiter:

      und vorher aus dem Zug auszusteigen, um nur einen Teil der Strecke zu fahren.

      Die Regelung wird weiterhin im Artikel auch ziemlich genau erklärt. Inklusive der "Überprüfungsmöglichkeiten.

      • redjard ( Redjard@reddthat.com ) 
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        7 months ago

        Im Artikel geht nicht hervor was davon tatsächlich in den Bevörderungsbedingungen steht. Also hab ich mal reingesehen und hab nicht mal allgemeine Klauseln zu “Unterbrechung” gesehen. Weder bei DB noch ÖBB.

        Hab dann noch weiter reingelesen, und der ÖBB schreibt sogar extra bei Standardtickets “Sie können Ihre Fahrt zwischendurch unterbrechen”*!

        Also weiß nicht was der Artikel da ranziehen will, aber ich glaube die Behauptungen sind falsch und es ist vertraglich erlaubt jederzeit irgendwo auszusteigen wie man lustig ist.


        *Die ÖBB setzt außnahmen, aber nur für ein paar (7) Österreichische Städte. Außerdem nur wenn das Start oder Endbahnhöfe sind. Nicht sicher was es damit auf sich hat aber trifft hier ja nicht zu, geht wahrscheinlich um Entschädigung durch ÖPNV Verspätung o.ä.

        • kossa ( kossa@feddit.org ) 
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          7 months ago

          Das sind ja die Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Ich vermute, hier geht es um “spezifische Beförderungsbedingungen” von Sparpreisen.

          Ah, hier. unter B 1.3.1.3.4:

          Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

          Aber auch ein gefundenes Fressen für Deutschlehrer, die Formulierung. 😂. Wetten, dass ich kann? Ihr wollt, dass ich nicht darf!

          • redjard ( Redjard@reddthat.com ) 
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            7 months ago

            Stimmt, da wäre es. Bringt uns dann aber wieder zur ursprünglichen Thematik

            und vorher aus dem Zug auszusteigen, um nur einen Teil der Strecke zu fahren.

            Das hier scheint dann weiter völlig haltlos dazustehen.

            PS: Siehst du bei der DB eine ähnliche Klausel, oder steht da wirklich nichts?

  • BennyInc ( BennyInc@feddit.org ) 
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    7 months ago

    Wir brauchen hier mehr praxisnahe Analogien. Nehmen wir an ich kaufe eine 100g Tafel Schokolade für 1,50€. Im Regal daneben gibt es die gleiche Sorte als 200g Tafel gerade im Angebot für 1,30€. Ich möchte aber nur 100g Schokolade essen. Darf der Supermarkt mich jetzt zwingen, die ganze 200g Tafel zu essen, ohne zwischendurch aufzuhören?

  • Non-stopover tickets

    So was dummes hab ich noch nie gehört. Dass das überhaupt erlaubt ist.

    Die einzige begründung dafür dürfte meiner meinung nach gepäck im Flugzeug sein.

    Aber wenn ich nur mit Handgepäck flieg?

    Absolute frechheit

    • kossa ( kossa@feddit.org ) 
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      7 months ago

      Ich meine, ist ja wie bei der Bahn: was wollen sie machen?

      Das ist aber oft andersrum mit Zubringern doof: manchmal ist die Hauptstrecke teurer, als mit Zubringerflug (eh eigentlich auch schon wieder dumm, aber Gott der Algorithmus würfelt nicht). Wenn man den Zubringer aber nicht in Anspruch nimmt, lassen sie dich halt nicht in den “Hauptflieger”.

      Komplett Banane ¯\_(ツ)_/¯

      • was wollen sie machen?

        Anscheinend so sachen wie:

        Dir den rückflug streichen (falls vorhanden)

        Die Differenz verlangen von billigerer gesamtstrecke zu zubringerflug.

        Oder worst case: Dich blacklisten.

        Airlines haben da schon deutlich mehr handhabe als die Bahn

        Wie gesagt

        Absolute Frechheit

  • rbn ( rbn@sopuli.xyz ) 
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    7 months ago

    Gibt es diese Tricks nicht auch bei der Bahn selbst? Kenne das zumindest auch, dass es teilweise günstiger ist, einen Stopp direkt hinter der Grenze als Zielbahnhof zu wählen als einen innerhalb Deutschlands.

  • _edge ( _edge@discuss.tchncs.de ) 
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    7 months ago

    Die Interpretation der Zeitung teile ich null. Da ist ein Platz frei und die Bahnunternehmen waren bereit zu dem günstigen Preis zu verkaufen. Die Bahnunternehmen wussten bei der Preisgestaltung, dass sie das frühere aussteigen nicht verhindern können.

    Der Preisunterschied war beiden Bahnen bekannt, vermutlich kein Versehen, sondern Preisdiskriminierung; die Strecke nach München wird von Geschäftsleuten genutzt, die nicht auf den Preis achten. Insbruck ist ab HH mit dem Zug vorwirft eher ein Freizeitziel.

  • Kissaki ( Kissaki@feddit.org ) 
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    Deutsch
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    7 months ago

    Genialer Trick oder rechtliche Grauzone?

    Das schließt sich nicht zwangsläufig aus.

    Wenn ich das richtig lese, wird am Ende aber gesagt: Ist keine Grauzone. Nicht erlaubt.

    Muss ich mir ein Ticket dann mehr als Vertrag vorstellen, bei dem ich auch die ganze Strecke einsitzen muss, statt als Ticket das mir den Zugang und Recht gibt dort zu sein?

    • glasratz ( glasratz@feddit.org ) 
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      7 months ago

      Nicht alles was in einem Vertrag steht ist rechtens. Hier habe ich sehr starke Zweifel, dass einen ein Beförderer zwingen kann, die ganze Reise in Anspruch zu nehmen - aber das müsste wohl ein Anwalt beantworten.

      • Die im Artikel geäußerte Rechtsauffassung ist arg zweifelhaft. Es dürfte gegen diverse Grundrechte verstoßen, wenn eine private Aktiengesellschaft Menschen ernsthaft dazu zwingen möchte, dass sie bis Salzburg fahren, nur weil sie ein Ticket bis Salzburg gekauft haben.

        • Jako302 ( Jako302@feddit.org ) 
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          7 months ago

          Naja, zwingen kann die Bahn einen nicht, aber die kommen dann halt mit irgendwas Richtung Vertragsbruch um die Ecke und wollen Strafzahlungen dafür.

          Ob das durchgehen würde vo r Gericht ist fraglich, aber nicht ausgeschlossen. Vor allem wenn einem Vorsatz nachgewiesen werden kann durch z.b. einen geplanten Urlaub.