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Es klingt für mich im Artikel oft so als würden die Kunden in z.B. München halt machen und dann später weiterfahren, sie fahren ja aber nicht weiter, was ja genau der Punkt ist. Die Argumentation führt irgendwie am Punkt vorbei
Naja, im Artikel geht der Satz ja noch spezifisch relevant weiter:
und vorher aus dem Zug auszusteigen, um nur einen Teil der Strecke zu fahren.
Die Regelung wird weiterhin im Artikel auch ziemlich genau erklärt. Inklusive der "Überprüfungsmöglichkeiten.
Im Artikel geht nicht hervor was davon tatsächlich in den Bevörderungsbedingungen steht. Also hab ich mal reingesehen und hab nicht mal allgemeine Klauseln zu “Unterbrechung” gesehen. Weder bei DB noch ÖBB.
Hab dann noch weiter reingelesen, und der ÖBB schreibt sogar extra bei Standardtickets “Sie können Ihre Fahrt zwischendurch unterbrechen”*!
Also weiß nicht was der Artikel da ranziehen will, aber ich glaube die Behauptungen sind falsch und es ist vertraglich erlaubt jederzeit irgendwo auszusteigen wie man lustig ist.
*Die ÖBB setzt außnahmen, aber nur für ein paar (7) Österreichische Städte. Außerdem nur wenn das Start oder Endbahnhöfe sind. Nicht sicher was es damit auf sich hat aber trifft hier ja nicht zu, geht wahrscheinlich um Entschädigung durch ÖPNV Verspätung o.ä.
Das sind ja die Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Ich vermute, hier geht es um “spezifische Beförderungsbedingungen” von Sparpreisen.
Ah, hier. unter B 1.3.1.3.4:
Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.
Aber auch ein gefundenes Fressen für Deutschlehrer, die Formulierung. 😂. Wetten, dass ich kann? Ihr wollt, dass ich nicht darf!
Stimmt, da wäre es. Bringt uns dann aber wieder zur ursprünglichen Thematik
und vorher aus dem Zug auszusteigen, um nur einen Teil der Strecke zu fahren.
Das hier scheint dann weiter völlig haltlos dazustehen.
PS: Siehst du bei der DB eine ähnliche Klausel, oder steht da wirklich nichts?
Ne, so wie ich das hier lese (sie verweisen bei internationalen Sparpreisen auf 10.3), ist das bei der DB explizit erlaubt.
Wir brauchen hier mehr praxisnahe Analogien. Nehmen wir an ich kaufe eine 100g Tafel Schokolade für 1,50€. Im Regal daneben gibt es die gleiche Sorte als 200g Tafel gerade im Angebot für 1,30€. Ich möchte aber nur 100g Schokolade essen. Darf der Supermarkt mich jetzt zwingen, die ganze 200g Tafel zu essen, ohne zwischendurch aufzuhören?
Ja, komplett absurd. Das wäre wie wenn man sich einen Uber bestellt und den Fahrer spontan auf halber Strecke bittet dich rauszulassen, der Fahrer das aber nur gegen Strafzahlung zulässt…
Was bizarr ist, da ich dem Fahrer ja per App den vollen Fahrpreis bis Endziel zahlen würde. Er kann dann auch allein dorthin weiterfahren und macht keinen Verlust damit gegenüber dem Szenario in dem ich weiter mitgefahren wäre.
Ich gehe lieber auf Nummer sicher und esse direkt 400g.
Dieser Mensch schokoliert!
Ich will mal wissen was die eigentlichen Kosten einer Fahrt sind.
Machen die mit den günstigen Tickets Verluste? Oder machen die mit den teuren Tickets einfach nur mehr Gewinn?
Die wollen jedenfalls vermeiden, dass jemand diese Antworten erfährt :-)
Xavier weiß es.
Ich hab da so meine Zweifel. Man kann doch nicht einfach Leuten verbieten, aus dem Zug auszusteigen…
Non-stopover tickets
So was dummes hab ich noch nie gehört. Dass das überhaupt erlaubt ist.
Die einzige begründung dafür dürfte meiner meinung nach gepäck im Flugzeug sein.
Aber wenn ich nur mit Handgepäck flieg?
Absolute frechheit
Ich meine, ist ja wie bei der Bahn: was wollen sie machen?
Das ist aber oft andersrum mit Zubringern doof: manchmal ist die Hauptstrecke teurer, als mit Zubringerflug (eh eigentlich auch schon wieder dumm, aber
Gottder Algorithmus würfelt nicht). Wenn man den Zubringer aber nicht in Anspruch nimmt, lassen sie dich halt nicht in den “Hauptflieger”.Komplett Banane ¯\_(ツ)_/¯
was wollen sie machen?
Anscheinend so sachen wie:
Dir den rückflug streichen (falls vorhanden)
Die Differenz verlangen von billigerer gesamtstrecke zu zubringerflug.
Oder worst case: Dich blacklisten.
Airlines haben da schon deutlich mehr handhabe als die Bahn
Wie gesagt
Absolute Frechheit
Gibt es diese Tricks nicht auch bei der Bahn selbst? Kenne das zumindest auch, dass es teilweise günstiger ist, einen Stopp direkt hinter der Grenze als Zielbahnhof zu wählen als einen innerhalb Deutschlands.
Die Interpretation der Zeitung teile ich null. Da ist ein Platz frei und die Bahnunternehmen waren bereit zu dem günstigen Preis zu verkaufen. Die Bahnunternehmen wussten bei der Preisgestaltung, dass sie das frühere aussteigen nicht verhindern können.
Der Preisunterschied war beiden Bahnen bekannt, vermutlich kein Versehen, sondern Preisdiskriminierung; die Strecke nach München wird von Geschäftsleuten genutzt, die nicht auf den Preis achten. Insbruck ist ab HH mit dem Zug vorwirft eher ein Freizeitziel.
Genialer Trick oder rechtliche Grauzone?
Das schließt sich nicht zwangsläufig aus.
Wenn ich das richtig lese, wird am Ende aber gesagt: Ist keine Grauzone. Nicht erlaubt.
Muss ich mir ein Ticket dann mehr als Vertrag vorstellen, bei dem ich auch die ganze Strecke einsitzen muss, statt als Ticket das mir den Zugang und Recht gibt dort zu sein?
Nicht alles was in einem Vertrag steht ist rechtens. Hier habe ich sehr starke Zweifel, dass einen ein Beförderer zwingen kann, die ganze Reise in Anspruch zu nehmen - aber das müsste wohl ein Anwalt beantworten.
Die im Artikel geäußerte Rechtsauffassung ist arg zweifelhaft. Es dürfte gegen diverse Grundrechte verstoßen, wenn eine private Aktiengesellschaft Menschen ernsthaft dazu zwingen möchte, dass sie bis Salzburg fahren, nur weil sie ein Ticket bis Salzburg gekauft haben.
Naja, zwingen kann die Bahn einen nicht, aber die kommen dann halt mit irgendwas Richtung Vertragsbruch um die Ecke und wollen Strafzahlungen dafür.
Ob das durchgehen würde vo r Gericht ist fraglich, aber nicht ausgeschlossen. Vor allem wenn einem Vorsatz nachgewiesen werden kann durch z.b. einen geplanten Urlaub.
Ich kenne so einen Trick mit dem man 100% spart, aber die Zugbegletys finden den nicht so lustig.










