• Aniki ( gandalf_der_12te@feddit.org ) 
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    18
    ·
    2 months ago

    ja absolut. filmen in der öffentlichkeit (und schlimmer noch auf veranstaltungen!) und dann hochladen ins internet geht gar nicht.

    habe gerade erst vor 2 tagen wieder nen 60jährigen belehren müssen dass das nicht in ordnung ist wenn der videos von ner privaten feier macht wo getanzt wurde und der dann das ins internet hochladet. für den sind es nämlich zwei facebook-likes, für uns ist es permanente überwachung durch unendlich viele augen und die unmöglichkeit sich mal zu entspannen und locker zu sein.

  • https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__8.html

    TDDDG § 8 Missbrauch von Telekommunikationsanlagen
    (1) Es ist verboten, Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, auf dem Markt bereitzustellen, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und aufgrund dieser Umstände oder aufgrund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.
    (2) Als zum unbemerkten Abhören oder Aufnehmen eines Bildes bestimmt gilt eine Telekommunikationsanlage insbesondere, wenn ihre Abhör- oder Aufnahmefunktion beim bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes für den Betroffenen nicht eindeutig erkennbar ist.

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    […] 3. entgegen § 8 Absatz 1 eine dort genannte Telekommunikationsanlage herstellt oder auf dem Markt bereitstellt.

    Juristen erklärt mir warum die Dinger nicht bereits nach aktuellem Recht illegal sind.

    • Mora ( Mora@pawb.social ) 
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      ·
      2 months ago

      Ich meine, das ließe sich tatsächlich kontrollieren. Man gibt der Polizei Bluetoothscanner mit (die effektiv das tun wie die App https://github.com/yjeanrenaud/yj_nearbyglasses). Dementsprechend haben sie Tatverdacht zur Kontrolle von Personen. Sollte dann so eine Brille gefunden werden, Geldstrafe + Beschlagnahmung (und wer doof genug ist damit Auto zu fahren und damit auffliegt, darf ab da zu Fuß weiter, vorausgesetzt er braucht Brille und hat keinen Ersatz).