Hinter der vermeintlich einfachen Sachbeschädigung steckt aus Sicht der Ermittler ein plumper Versuch der Einflussnahme auf die Bundestagswahl 2025 - zuungunsten der Grünen. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft stiftete ein Auftraggeber die vier gezielt zu den Aktionen an, um das Wahlverhalten der Bevölkerung in Deutschland zu beeinflussen. Als Gegenleistung seien ihnen 100 Euro je beschädigtem Auto versprochen worden.


Ich denke schon:
Problem wird sein, ihnen das nachzuweisen. Ob der Auftraggeber ein Staat oder eine Privatperson (zwinkersmiley) ist, ist dann ja entscheident.
Ich bin mir sicher, dass es da einen Weg gibt. Im Kern richtet sich der Paragraph ja gegen Sabotage, Versuche ausländischer Staaten. Diese machen dies allerdings naturgemäß selten mit Auftragsbestätigung und Bestellung, die dann von den entsprechenden Leuten mitgeführt wird.
Wäre nicht das erste Gesetz, das zwar technically in unserem Land gilt, aber keine Anwendung findet. Artikel 22 bspw.