Nach der Einigung von Union und SPD zur Zuckersteuer hat das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Ab dem 1. Juli 2027 soll ein Zwei-Stufen-Modell gelten - abhängig vom Zuckeranteil.
Ab Juli kommenden Jahres soll demnach auf zuckergesüßte Getränke mit einem Zuckergehalt ab fünf Gramm pro hundert Milliliter ein Steuersatz von 26 Cent pro Liter erhoben werden. Ab acht Gramm solle ein Satz von 32 Cent gelten.
Pro Liter.
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/zuckersteuer-einigung-bundesregierung-100.html