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Recherchen von CORRECTIV mit ZDF-Frontal, Spiegel, aber auch ARD, Süddeutsche Zeitung und Zeit brachten über die Jahre immer wieder Dokumente mit Unterschriften, Kontoauszüge und Aussagen von AfD-Funktionären ans Licht, die eine Einbindung der Partei nahe legten. Die Partei streitet das bis heute ab.

Nun nährt eine E-Mail aus dem AfD-Leak erneut den damaligen Verdacht. Sie stammt aus dem Jahre 2021 von einem damaligen Mitglied der AfD in NRW, Andreas Handt, und ist an die Mitglieder des AfD-Bundes- und Landesvorstands aus NRW gerichtet. Das ehemalige AfD-Mitglied schreibt über den Kenntnisstand von Mitgliedern des damaligen AfD- Landesvorstands über die Verteilung des Extrablatt, sie hätten sogar damit geprahlt.

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Für die Prüfung hat sie allerdings nicht mehr viel Zeit. Ende 2027 wäre es unerheblich, ob die AfD für dieses Jahre einen richtigen oder falschen Rechenschaftsbericht abgegeben hat, denn dann sind die Vorgänge aus diesem Jahr verjährt.

Auf Anfrage von CORRECTIV erklärte eine Sprecherin der Bundestagsverwaltung: „Vorgänge aus dem Rechenschaftsjahr 2017 verjähren nach Ablauf von zehn Jahren nach Ende dieses Rechenschaftsjahrs, d. h. zum Ende des Jahres 2027.“ Die Tatsache, dass die Bundestagsverwaltung den Vorgang untersucht, ändere daran nichts. Ein Prüfverfahren hemme die Verjährung nicht. Diese Auslegung von Verjährungsregelungen sei allerdings „noch nicht gerichtlich überprüft“.

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Die Frage, ob die Generalstaatsanwaltschaft Berlin bereits Einsicht in den E-Mailverkehr der AfD aufgrund der Durchsuchungen von 2022 hat, beantwortet deren Sprecher mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht. Sie teilte aber mit, neue Erkenntnisse würden in die Ermittlungen aufgenommen. Auf telefonische Nachfrage zur Verjährung verwies der Sprecher auf die allgemeine Gesetzeslage. Da wird eine Verjährung zum Beispiel bei einer vom Gericht verfügten Durchsuchung unterbrochen, sodass sie dann neu beginnen würde. Die Verjährung bei falscher Abgabe eines Rechenschaftsberichts wären 5 Jahre. Die Untersuchung der Generalstaatsanwaltschaft fand 2022 statt, demnach würde die Verjährung ebenfalls 2027 einsetzen, wenn bis dahin keine zusätzlichen Maßnahmen angeordnet würden.

  • finisfa ( finisfa@feddit.org ) 
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    4 hours ago

    Während der Entnazifizierung galten Mitläufer ebenfalls als Nazis. Was ist nun eine Regierung, die sich weigert, ihre verfassungsgegebene Pflicht umzusetzen, und die nachfolgeorganisation der NSDAP zu verbieten, und russische Staatsfeinde zu verfolgen?