

Ich kann mir das nur so erklären, dass die Strafanzeige eine subtile Werbebotschaft an P.Müllers rechtsextreme Kundschaft ist. Die Angabe “eine knappe Millionen Nazis” ist doch total unspezifisch. Das können 900000 sein oder eben auch 899998. M. Müller sagt auch nicht, dass alle Wähler Nazis sind. Ich kenne das schweizer Rechtssystem nicht. Es würde mich aber wundern, wenn eine solche Klage Aussicht auf Erfolg hätte. Kauft nichts von Nazis!
Dafür gibts doch genügend Mitarbeiter bei Polizei und Bauamt, die immer wieder Wege finden, Bubatz-Konsumenten und Social Cannabis Clubs das Leben schwer zu machen.