• (3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.

    Gut ich übersetze das dann mal:

    Nur bei Stau/Stockender Verkehr darf in mäßiger und mit besonderer Vorsicht überholt werden.

    Ich gehe aber von einer normalen Situation aus, fließender Verkehr.

      • In dem Bild ist das aber doch eine andere Situation. Hier ist kein Ausfädelungsstreifen dargestellt, sondern eine sich aufteilende Autobahn, bei der alle vier Streifen zum durchgehenden Fahrstreifen werden. Also im von dir zitierten Gesetz (1), wohingegen die Autobahnabfahrt in (3) erklärt ist.

          • Das gelbe Auto ganz rechts ist auch auf einer sich trennenden Fahrbahn, nicht auf einem Ausfädelungsstreifen (was zur Hölle ist das für ein Wort). Man siehe das Autobahnschild, auf dem der Pfeil für alle 3 Richtungen gerade geht