• Das ist vollkommen ok so. Die dicke gestrichelte Linie zählt nämlich als getrennte Fahrbahn und dort kann ich ohne Probleme schneller fahren als der links neben mir, das ist kein Überholvorgang. Mal drauf achten. Ist auch an Autobahnkreuzen so, wo sich zwei Autobahnen trennen. Dort wird die normale Mittellinie irgendwann zu der dicken und ab dann darf man auch rechts vorbeiziehen.

  • Bitte elaboriere. Wenn man auf der Abfahrt ist und diese auch nutzen möchte, ist es völlig legal dort schneller zu fahren und Autos die auf der rechten Fahrbahn fahren, aber nicht abfahren, zu überholen.

      • Gerade wenn du damit rechnen muss, dann würde ich eben nicht überholen. Ich mache das eigentlich nur vorsichtig bei Lastwagen. Diese werden eher nicht abrupt die Spur wechseln. Alle anderen sind keine Berufsfahrer, sondern Amateure wie ich, da muss man Rücksicht üben.

        • Ich fahre grundsätzlich so, wie es für mich am besten ist und das ist erfahrungsgemäß dann, wenn ich alle anderen ignoriere. Wenn ich schnell entscheide, die Spur (oder Abfahrt) zu wechseln, dann ist das doch nicht mein Problem, wenn die ach so umsichtigen anderen Fahrer nicht aufpassen. Sowas lernt man in jeder Fahrschule! Und wenn man dann noch erwartet, dass ich blinken und am besten noch Schulterblick machen soll, hört es bei mir mit dem Verständnis auf, das ist einfach nur übergriffig und untergräbt meine Freiheit.

    •  Samsy   ( @Samsy@lemmy.ml ) OP
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      3
      edit-2
      1 day ago

      Quellenangabe?

      Das ist nämlich völliger Unsinn, zudem ist es auch gefährlich, wer sagt denn, dass das links fahrende Auto nicht auch plötzlich rechts runter will.

      • (1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden. (2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. (3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.

        Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 7a Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifenl

        • Dat ist was anderes. Ihr quatscht an einander vorbei.

          Du meinst strecken, die durch einen dicken trennstreifen getrennt sind.

          Er meint den klassischen abfahrt-streifen, der meist zuvor der Standstreifen ist. Also dat, wo auch die 300m, 200m und 100m markierungen die abfahrt ankündigen.

          Und ich muss euch beiden zustimmen.

          Bei dicken streifen darf man auch rechts schneller fahren (auch wenns grad nicht so geil ist, wenn da einer mit <80kmh differenzgeschwindigkeit langfetzt)

          Bei ganz normalen streifen für Autobahnabfahrten – das sind streifen auf denen abgebremst wird. Das ist kein beschleunigungsstreifen, auf dem das in ordnung ist. Hier is nix mit rechts über ziehen und den streifen für ein überholmanöver nutzen.

        • (3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.

          Gut ich übersetze das dann mal:

          Nur bei Stau/Stockender Verkehr darf in mäßiger und mit besonderer Vorsicht überholt werden.

          Ich gehe aber von einer normalen Situation aus, fließender Verkehr.

            • In dem Bild ist das aber doch eine andere Situation. Hier ist kein Ausfädelungsstreifen dargestellt, sondern eine sich aufteilende Autobahn, bei der alle vier Streifen zum durchgehenden Fahrstreifen werden. Also im von dir zitierten Gesetz (1), wohingegen die Autobahnabfahrt in (3) erklärt ist.

                • Das gelbe Auto ganz rechts ist auch auf einer sich trennenden Fahrbahn, nicht auf einem Ausfädelungsstreifen (was zur Hölle ist das für ein Wort). Man siehe das Autobahnschild, auf dem der Pfeil für alle 3 Richtungen gerade geht

  • Ich hatte vor 2 Wochen erst eine Diskussion, dass man eben nicht an einem Mittelspurschleicher rechts vorbeifahren darf. Nein, auch dann nicht, wenn man nicht wieder einschert.

    Hat damit geendet, dass eine Fahrschule mir zu 20 Euro Wetteinnahmen verholfen hat.

    1. Leute, die auf den Ausfädelungsstreifen fahren, rechts überholen, dann nach links ziehen und vor eins wieder einfädeln, und eins dann ausbremsen.
    2. Leute, die eins (auf dem Ausfädelungsstreifen fahrend) rechts auf dem Standstreifen überholen.

    Ich hasse beides, ebenso: Auf der Linksabbiegespur fahrend links überholt zu werden (und drängeln sich dann wieder nach rechts in den Geradeaus-Verkehr, um nicht frontal mit dem Gegenverkehr zusammenzustoßen).

    • Situation 1 würde ich zwar als legal einschätzen, jedoch nicht mit Sicherheit. Auf jeden Fall ist es ein rschlch-Fahrmanöver.

      Situation 2 steht sowieso außer Frage. Der Standstreifen ist in jedem Fall tabu.

      Situation 3 liest sich als handele sich um innerorts. Innerorts besteht freie Fahrstreifenwahl, wäre also m.M.n. auch legal aber auch nicht die feine Art.

      •  queta   ( @queta@feddit.org ) 
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        Deutsch
        14 hours ago

        Situation 3 meinte das schwarze Auto mit gelbem Fahrweg:

        Fahrsituation

        Würde mich wundern, wenn das unter freie Fahrstreifenwahl fiele. Alternativ gibt es dann auch Leute, die (schwarzes Auto im Bild) nach links oder nach rechts abbiegen, was zu Vollbremsungen des einen oder des anderen blauen Autos führt (oder Zusammenstoß). Das ganze natürlich grundsätzlich schneller als die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit und ohne Benutzung eines Fahrtrichtungsanzeigers. In welcher Fahrschule die das so gelernt haben, wüsste ich auch gerne.