Hinter der vermeintlich einfachen Sachbeschädigung steckt aus Sicht der Ermittler ein plumper Versuch der Einflussnahme auf die Bundestagswahl 2025 - zuungunsten der Grünen. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft stiftete ein Auftraggeber die vier gezielt zu den Aktionen an, um das Wahlverhalten der Bevölkerung in Deutschland zu beeinflussen. Als Gegenleistung seien ihnen 100 Euro je beschädigtem Auto versprochen worden.


Ähhhh…
Wieso? Wieso wird das nicht als “Ausübung fremder Einflussnahme und darauf gerichtete Agententätigkeit” nach § 87a StGB verfolgt?
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__87a.html
Die Tagesschau sagt dazu
Habt ihr das auch gehört? Dieses komische, rumpelnde Geräusch?
Das war das Lachen von Putin das man sogar hier in Hessen noch hören konnte.
Ich frage mich langsam wirklich wann wir in diesem Land kapieren, dass wir uns im (asymmetrischen) Krieg befinden und entsprechend handeln…
Das ist halt der Nachteil der Unschuldsvermutung. Selbst wenn alle wissen, was Sache ist, kannst Du das nicht als Basis für eine Verurteilung nehmen. Ohne Beweise für die Agententätigkeit bleibt nur die Sachbeschädigung.
Vermutlich hat nur keiner Bock diese fremde macht die dahinter wahrscheinlich steckt offiziell beim Namen zu nennen.
Wüsste jetzt nicht welche staatliche Macht bei so einer Gesamtsituation dahinter stecken soll.
Eine der staatlichen Mächte, die ein Interesse daran haben, dass die EU immer rechter wird. Also bspw. Russland, die USA, Israel, etc.
Ja, seh ich auch jetzt. Hatte “zugunsten” anstatt “zuungunsten” gelesen
Seit wann nutzen die USA und Israel Wegewerfagenten? Das ist typisch für den russischen Staat und keinen der anderen beiden.
Weil der staatliche Hintergrund einer fremden Macht ja nicht wirklich besteht, oder überseh ich etwas?
Edit: Ich hatte was übersehen
Ich denke schon:
Problem wird sein, ihnen das nachzuweisen. Ob der Auftraggeber ein Staat oder eine Privatperson (zwinkersmiley) ist, ist dann ja entscheident.
Ich bin mir sicher, dass es da einen Weg gibt. Im Kern richtet sich der Paragraph ja gegen Sabotage, Versuche ausländischer Staaten. Diese machen dies allerdings naturgemäß selten mit Auftragsbestätigung und Bestellung, die dann von den entsprechenden Leuten mitgeführt wird.
Wäre nicht das erste Gesetz, das zwar technically in unserem Land gilt, aber keine Anwendung findet. Artikel 22 bspw.