Wenn sie keine hat, wie erfüllt sie dann die Anforderungen der DSGVO?

  • philpo ( philpo@feddit.de ) 
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    3 years ago

    Seufz.

    Bei jeder Diskussion. Bei absolut jeder.

    §4 Abs. 1 DSGVO:

    „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;

    Das inkludiert ausdrücklich auch Usernames. Damit ist erstmal alles was man bei Lemmy kommentiert oder postet persönliche Daten.