Die Begründung des Gerichts für das Urteil: Zum einen sei es den Autofahrern vorab möglich gewesen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da die “Letzte Generation” bekannt gemacht hatte, Straßen in der Hauptstadt blockieren zu wollen. Alternativ hätten die Autofahrer auch mehr Zeit einplanen können.

Zum anderen habe der Verkehr nur etwas länger als eine halbe Stunde gestanden. Dies sei “hinsichtlich der üblichen Stauzeiten” in Berlin noch “moderat”. Es habe sich zwar ein Rückstau an der Blockade gebildet. “Dessen Ausmaß sich anhand der Aktenlage nicht feststellen lässt, der Verkehr ist aber nur kurzzeitig zum absoluten Stillstand gekommen”, so die Urteilsbegründung. Eine Sprecherin der Berliner Gerichte betonte jedoch, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelte.

  •  Sw00$h   ( @Scytale@feddit.de ) 
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    Deutsch
    91 year ago

    Oooooookay, blöder Vergleich von dir, Legalität mit ins Spiel zu bringen, da die Proteste der LG ja gegen die rechtswidrigen Handlungen der Bundesregierung bzgl. des Klimaschutzes sich richten. Die gesetzeswidrige Handlung der Regierung richtet mehr Sachschaden und sogar Personenschaden an, als die LG in der Lage wäre, in den nächsten 100 Jahren bei dem Tempo anzurichten, aber das bezeichnest du nicht als “extrem”?

    • Das sind ja jetzt zwei verschiedene Sachen. Die Ziele die die letzte Generation hat würde ich so unterschreiben. Und ich sehe auch die grundsätzliche Verzweiflung, weil man nicht mehr weiß wie man sich gegen untätige Regierungen wehren soll.

      Das macht aber die Aktionen trotzdem nicht richtig. Und sie richten sich meiner Meinung nach auch an die falschen Menschen.

      Und wenn es so klare rechtswidrige Handlungen der Bundesregierung gibt, warum ist die Sache dann nicht vor Gericht? Wo sind die ganzen Staranwälte die sich schon die Hände reiben weil es eine so eindeutige Sache ist?