• Khorgor666 ( Khorgor666@feddit.de ) 
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    3 years ago

    Die Verordnung war jetzt das erste was ich gefunden habe, fakt ist aber dass der AG hier was zu machen hat. Unser AG hat irgendwann nen ziemlich coolen Wasserspender aufbauen lassen, mit Filter, Kühlung und Bubbles. Dazu noch Klimaanlage in den Messwarten/Büros

    • Pleb ( pleb_maximus@feddit.de ) 
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      3 years ago

      Oh definitv, der AG hat auf jeden Fall was zu machen.

      Aber in der Verordnung steht halt nur, dass

      Arbeitsräume, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, müssen während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.

      Die konkreten Grenzen und die Beispiemaßnahmen sind aus der technischen Regel der BAuA und wenn man dem AG zeigen will was er zu tun hat, sollte man die richtige, konkrete Regel haben, sonst redet der sich raus.