Die Begründung des Gerichts für das Urteil: Zum einen sei es den Autofahrern vorab möglich gewesen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da die “Letzte Generation” bekannt gemacht hatte, Straßen in der Hauptstadt blockieren zu wollen. Alternativ hätten die Autofahrer auch mehr Zeit einplanen können.

Zum anderen habe der Verkehr nur etwas länger als eine halbe Stunde gestanden. Dies sei “hinsichtlich der üblichen Stauzeiten” in Berlin noch “moderat”. Es habe sich zwar ein Rückstau an der Blockade gebildet. “Dessen Ausmaß sich anhand der Aktenlage nicht feststellen lässt, der Verkehr ist aber nur kurzzeitig zum absoluten Stillstand gekommen”, so die Urteilsbegründung. Eine Sprecherin der Berliner Gerichte betonte jedoch, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelte.

  •  Sw00$h   ( @Scytale@feddit.de ) 
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    fedilink
    Deutsch
    201 year ago

    Bei jedem normalen Streik in Frankreich ist mehr los. Eine “normale” Demo sperrt ja auch ganze Bereiche für den Verkehr ab. Mit " extrem" impliziert man dir maximale Eskalation. Die LG könnten noch Reifen zerstechen, Straßenblockaden aus Müll und Fahrzeugen errichten und anzünden, Feuer legen und vieles weitere, was nicht unter Terrorismus läuft. Wenn du jetzt schon das Wort extrem benutzt, sagst du, dass die LG auf gleicher Stufe steht mit Leuten, die wirklich krass Grenzen übertreren, und damit verhindert du in einem gewissen Rahmen den inhaltlichen Diskurs. Das, was die LG macht, ist bei weitem noch nicht extrem.

    • Die LG könnten noch Reifen zerstechen, Straßenblockaden aus Müll und Fahrzeugen errichten und anzünden, Feuer legen und vieles weitere, was nicht unter Terrorismus läuft.

      Farbe auf irgendwelche Gemälde schmieren ist die selbe Kategorie wie Reifen zerstechen und fällt unter Vandalismus. Alles keine akzeptable Form der Demonstration und im extremen Bereich.